Täglich wälzen sich zahllose Autos über Autobahnen, Bund- und Kreisstraßen sowie durch Städte. Wir fahren zur Arbeit, Kinder in die Schule, zum Einkaufen, machen am Wochenende Ausflüge und fahren auch in den Urlaub. In unserer ländlich geprägten Region ist der öffentliche Nahverkehr teilweise sehr zeitintensiv. Daher sind die meisten von uns mit dem Pkw unterwegs. Kein Wunder, dass es hin und wieder kracht. Im Westerwaldkreis wohl etwas öfter als im deutschen Durchschnitt. Das belegt der Karambolage-Atlas 2020 der Generali Versicherung. Die Polizeidirektion Montabaur kann ein Lied davon singen. Mit 9,8 Schäden pro 100 Kfz liegen wir nicht im roten, aber auch nicht im grünen Bereich. Die Ampel ist auf gelb. Über 30 Prozent der Gesamtschäden sind Haftpflichtfälle. Dabei liegt die durchschnittliche Schadenshöhe bei 2.059 Euro. Doch was ist zu tun, wenn's gescheppert hat?
Richtig verhalten, wenn's gekracht hat
Nach einem Unfall geht es darum, sich richtig zu verhalten. Wir haben Ihnen auf unserer Website unter Notdienst ein paar Grundregeln eingestellt – als erste Hilfe sozusagen. Selbstverständlich sind wir auch persönlich für Sie da und das rund um die Uhr. Rufen Sie uns einfach über unsere Notdiensthotline an. Sind Sie Beteiligter eines Unfalls, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Zunächst stellt sich die Schuldfrage. Davon hängt ab, wer auf seinen Kosten sitzenbleibt. Dabei werden Sie als Geschädigter mit dem Unfallverursacher nicht unbedingt einer Meinung sein. Die herbeigerufene Polizei kann Sie bei der Schuldfrage unterstützen. Geht es dann um die Schadensabwicklung, helfen wir Ihnen als Experten vom Fach.
Schäden sind nicht immer offensichtlich. Gerade bei hochmodernen, technisch aufgerüsteten Autos voller Elektronik erkennt erst ein Spezialist versteckte Störungen. Sie brauchen Unterstützung bei der Einschätzung? Dann sind wir im Westerwald und rund um Montabaur Ihr Partner. Wir finden alle Mängel und erstellen Ihnen eine umfangreiche Dokumentation Ihres Schadens. Nicht zu vernachlässigen ist zum Beispiel die Wertminderung. Gerade bei Leasing-Fahrzeugen kann das ins Geld gehen. Insbesondere dann, wenn Sie keine GAP-Deckung in Ihrer Kfz-Versicherung abgeschlossen haben. Mit unserer Dokumentation Ihres Schadens setzen Sie berechtigte Ansprüche durch. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung. Schicken Sie uns einfach Ihre Unfallfotos per
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Unser Kfz-Spezialist Thomas Deutschmann berät Sie fachlich kompetent und objektiv.
Haben Sie nach dem Unfall kaum sichtbare Macken am Auto, lohnt sich in der Regel keine umfangreiche Untersuchung. Die sogenannte Bagatellgrenze liegt aktuell unter 1.000 Euro. Versicherungen übernehmen bis zu dieser Grenze meist keine Kosten für ein Gutachten. Kostenvoranschläge sind im Übrigen nur dann kostenlos, wenn Sie den Schaden auch in der Werkstatt reparieren lassen. Nutzen Sie den Kostenvoranschlag nur für die Versicherung, berechnet die angefragte Werkstatt ihre Dienstleistung in der Regel mit zehn Prozent der Reparaturkosten. Dabei muss ein vermuteter Bagatellschaden gar keiner sein. Im Nachhinein kann sich herausstellen, dass die Reparaturen aufwendiger sind als gedacht. Manchmal hilft ein Kurzgutachten, die Lage zu beurteilen. Fragen Sie uns und nutzen Sie unseren kostenlosen Service in der Beratung.
Mit einem Kfz-Gutachten sind Sie immer auf der sicheren Seite. Im Unfallgutachten ist die Schadensursache und -höhe beziffert. Damit dient es gleichzeitig der Beweissicherung – im Gegensatz zu einem Kostenvoranschlag. Ein Schadensgutachten enthält mehr als die Instandsetzungskosten. Es zeigt Ihnen alle verbundenen Kosten auf, wie beispielsweise:
• eventuelle Ausfallzeiten und Ausfallentschädigung
• ein Mietwagen, solange Ihr Auto nicht verfügbar ist
• Wertminderung
• Restwert
Mit einem Kfz-Gutachten fordern Sie beim Unfallgegner Ihre Kosten ein. Ist seine Versicherung mit Ihrer Forderung nicht einverstanden, stehen wir Ihnen auch hier technisch beratend zur Verfügung. Sie sparen sich Aufwand und Ärger.
Haben Sie einen unverschuldeten Unfall, bietet meist die Versicherung Ihres Unfallgegners ein Schadensgutachten an. Ein gesundes Misstrauen schadet in diesem Fall nicht. Die Kfz-Versicherung ist daran interessiert, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Das müssen Sie nicht jeder Versicherung unterstellen, es bleibt jedoch ein ungutes Gefühl. Beseitigen Sie Ihre Zweifel, indem Sie ein unabhängiges Unfallgutachten erstellen lassen. Dazu haben Sie das Recht. Sie müssen das gegnerische Gutachten nicht akzeptieren. Ein unabhängiger Gutachter lässt sich von Versicherungsinteressen nicht beeinflussen. Er beurteilt den entstandenen Schaden an Ihrem Auto objektiv.
Bei uns sind Sie gut aufgehoben. Wir Deutschmann Sachverständige sind vom Fach und unabhängig. Was Ihnen nach dem Unfall zusteht, prüfen wir. Unser Experte Thomas Deutschmann kümmert sich um Ihren Schaden mit seinem bewährten Fachwissen. Als Kfz-Sachverständiger erkennt er sofort, ob ein Kurzgutachten genügt oder eine umfangreiche Schadensaufnahme erforderlich ist. So verhelfen wir Ihnen unkompliziert zu Ihrem Recht. Sie bekommen durch das Gutachten alle berechtigten Kosten von der gegnerischen Haftpflicht-Versicherung erstattet. Doch damit noch nicht genug. Wir sind auch nach der Reparatur Ihres Kfz Ihr Ansprechpartner. Unser Service umfasst viel mehr, wenn Sie es wünschen. Wir sind verfügbar für Reparaturbegleitungen, Nachbesichtigungen, Dokumentation von Reparaturkostenausweitungen, Stellungnahmen, Rechnungsprüfungen und vieles mehr. Rund um Montabaur und im Westerwaldkreis sind wir für Sie da.
Welche Kosten für ein Kfz-Gutachten anfallen, hängt vom Aufwand und beauftragten Sachverständigen ab. Im Gegensatz zu Anwälten gibt es keine verbindliche Gebührenordnung. Grundsätzlich hängen die Kosten von der Schadenshöhe ab. Ist die Untersuchung sehr aufwendig, kann es teurer werden. Je größer der Schaden, umso mehr kostet das Gutachten.
Wer das Kfz-Gutachten bezahlt
Wer die Kosten eines Kfz-Gutachtens bezahlen muss, hängt von der Schuldfrage ab. Daher gibt es drei Möglichkeiten der Aufteilung:
1. Sie sind der Unfallverursacher. Dann müssen Sie bzw. Ihre Versicherung die Kosten für ein Kfz-Gutachten übernehmen.
2. Ihr Unfallgegner hat den Unfall verschuldet. In diesem Fall übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten.
3. Beide Parteien bekommen eine Teilschuld. Sie teilen sich die Kosten mit Ihrem Unfallgegner.
Haben Sie den Unfall ganz oder teilweise selbst verschuldet, ist es kein Haftpflichtfall. Ihre Kasko-Versicherung übernimmt die Kosten. Die Bedingungen sind im Versicherungsvertrag geregelt. In der Regel zieht die Versicherung den vereinbarten Selbstbehalt ab.
Für alle Fragen rund um Ihren Unfall sind wir für Sie da. Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns sofort.
Wir sind Ihr fairer Partner im Westerwald.
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