Was tun wenn es gekracht hat:

Noch an der Unfallstelle sollten Maßnahmen ergriffen werden, um Beweise zu sichern:
 
1. Personalien von Zeugen aufschreiben.
 
2. Unfallstellen und alle beteiligten Fahrzeuge fotografieren.
 
3. Polizei informieren (vorteilhaft bei Streitsituationen).
 
4. Datenaustausch mit Unfallbeteiligten.
 
5. Vorsicht !!! keine Unterschriften bei Unfallbeteiligten.


Bei der Schadenabwicklung empfiehlt sich folgendes Vorgehen:
 
1. Nicht irgendwelche Werkstatt oder Abschleppunternehmer mit Schätzung des Schadens beauftragen (Diese verfolgen oft nur eigene Interessen).
 
2. Einen freien Sachverständigen (Gutachter) zur Feststellung des Fahrzeugschadens beauftragen.
 
3. Bei Bedarf Beauftragung einer Werkstatt mit Instandsetzung des Fahrzeugs (nach Absprache mit dem Sachverständigen).

4. Sofern erforderlich, die Inanspruchnahme eines Mietwagens.
 

In allen Fällen empfiehlt sich ein guter Informationsaustausch zwischen den Parteien (Geschädigter, Sachverständiger, Rechtsanwalt), um eine kurzfristige und effektive Abwicklung für Geschädigten zu ermöglichen.

 
Sie können uns 24 Stunden und 365 Tage im Jahr über Notdiensthotline erreichen.

Share by: